AGB

Allgemeines

Die Bestellung kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns rechtsgültig zustande. Die Anwendbarkeit anderer oder zusätzlicher Bedingungen, insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, ist ausgeschlossen. Der Leistungsumfang richtet sich nach den Angaben in der Auftragsbestätigung.

Liefer- oder Erfüllungsort

Soweit kein besonderer Erfüllungsort verabredet ist oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht, gilt als Erfüllung die Bereitstellung an unserem Sitz, d.h. Lieferung ab Werk (EXW Incoterms 2010).

Arbeitsergebnisse und Software

Wenn wir dem Kunden Arbeitsergebnisse, Informationen auf Datenträgern, Dokumentationen oder Software überlassen, darf er sie im Rahmen der bestehenden Lizenzbedingungen verwenden. Fehlen solche, und lässt sich auch nicht aus dem Zweck der Übertragung auf den Umfang der Verwendungsbefugnisse schliessen, dann haben der Kunde und seine Abnehmer nur das Recht zur Nutzung mit den entsprechenden Produkten, nicht aber zur eigenständigen Veräusserung, zur Verbreitung, zur Vervielfältigung, zur Erweiterung oder zur Änderung. Arbeitsergebnisse und Software verbleiben ohne anderslautende Abrede in unserem Eigentum.

Termine

Verbindlich sind nur schriftlich zugesicherte Termine. Sie verlängern sich angemessen, wenn uns die notwendigen Angaben nicht rechtzeitig zugehen, wenn der Kunde mit seinen Arbeiten oder der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Rückstand ist, oder wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb unserer Verantwortung liegen.

Bei Verzögerungen hat uns der Kunde eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung zu gewähren. Können wir diese Nachfrist nicht einhalten, darf der Kunde nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine weitere Verzögerung für ihn unzumutbar ist und er den Rücktritt innert drei Arbeitstagen mitteilt.

Abnahme

Der Kunde kontrolliert Produkte und Dienstleistungen sofort nach Erhalt, insbesondere Identität, Menge, Transportschäden und Begleitpapiere. Sobald als möglich führt der Kunde weitere Prüfungen durch. Allfällige Mängel sind sofort nach Entdeckung anzuzeigen.

Gewährleistung

Wir stehen dafür ein, dass wir die erforderliche Sorgfalt anwenden, und dass unsere Produkte und Dienstleistungen die zugesicherten Eigenschaften erfüllen. Für die Eignung haften wir nur in dem Umfang, als uns der Kunde vor Vertragsabschluss ausdrücklich und schriftlich über die Verwendung informierte.

Bei Mängeln hat uns der Kunde eine angemessene Frist zur Mängelbehebung zu gewähren. Schlägt diese fehl, hat er Anspruch auf eine angemessene Preisminderung. Er darf nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Annahme der Produkte oder Dienstleistungen unzumutbar ist.

Die Gewährleistungs- und Verjährungsfristen betragen zwölf Monate. Sie werden mit Anerkennung oder Beseitigung eines Mangels nicht unterbrochen.

Haftung

Wir haften im Rahmen unserer Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschaden, der dem Kunden nachweisbar durch unser Verschulden entsteht. Der Kunde hat Anspruch auf Ersatz des tatsächlichen Schadens, jedoch höchstens zehn Prozent des Wertes der mangelhaften Leistung. Gänzlich ausgeschlossen ist der Ersatz von indirekten Schäden bzw. reinen Vermögensschäden wie entgangener Gewinn, Imageeinbussen oder Ansprüche Dritter usw.

Zusätzliche Ansprüche, namentlich für das Verhalten von Hilfspersonen, sind ausgeschlossen.

Zahlungsbedingungen

Die Preise sind netto innert dreissig Tagen seit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Hält der Kunde den Zahlungstermin nicht ein, ist ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an ein Verzugszins von fünf Prozent pro Jahr zu entrichten.

Bei Zahlungsverzug dürfen wir eine Nachfrist von zehn Tagen ansetzen und bei ausbleibender Zahlung die Erfüllung von Leistungen, auch wenn sie nicht aus dem gleichen Rechtsverhältnis stammen, von geeigneten Sicherheiten einschliesslich einer Vorauszahlung abhängig machen.

Die Verrechnung von eigenen Forderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen.

Diskretion

Wir selbst wie auch der Kunde werden keinerlei Informationen aus dem Geschäftsbereich des andern, die weder allgemein zugänglich noch allgemein bekannt sind, Dritten offenbaren. Diese Geheimhaltungspflicht ist auch den Mitarbeitern und Beauftragten zu übertragen.

Rechtswahl und Gerichtsstand

Dieses Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist unser Sitz in Schwerzenbach. Wir dürfen auch das Gericht am Sitz des Kunden anrufen.

Schwerzenbach, 14. August 2022

Die AGB können als PDF durch Anklicken auf das Bild heruntergeladen werden.

Haben Sie Fragen zu unseren Produkten oder Dienstleistungen? Gerne stehen wir Ihnen persönlich zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns.

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